Das Impressum ist die unscheinbarste Seite einer Website – und eine der wichtigsten. Fehlt es oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und im Extremfall Bußgelder. Dabei ist ein korrektes Impressum keine Hexerei, wenn man weiß, was hineingehört.

Dieser Ratgeber erklärt, wer ein Impressum braucht, welche Angaben Pflicht sind und welche Fehler am häufigsten vorkommen. Wir sind eine Agentur, keine Kanzlei: Für die rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls ist im Zweifel eine Fachperson zuständig. Die Grundlagen können wir aber verständlich zusammenfassen.

Wer braucht ein Impressum?

Die Impressumspflicht steht seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Inhaltlich hat sich dabei kaum etwas geändert.

Ein Impressum braucht, wer eine Website geschäftsmäßig betreibt – und das ist schneller der Fall, als viele denken:

  • jedes Unternehmen, jeder Selbstständige und jeder Freiberufler
  • Handwerksbetriebe, Gastronomie, Praxen, Kanzleien
  • Vereine und Verbände
  • Blogs und private Seiten, sobald sie Werbung, Affiliate-Links oder bezahlte Inhalte enthalten oder regelmäßig über Themen berichten

Nur rein private Seiten, etwa für Familie und Freunde, sind ausgenommen. Im Zweifel gilt: lieber ein Impressum zu viel als eins zu wenig.

Die Pflichtangaben im Überblick

Angabe Erläuterung
Name bzw. Firma Bei Einzelunternehmen der vollständige Vor- und Nachname, bei Gesellschaften die Firma mit Rechtsform
Ladungsfähige Anschrift Straße, Hausnummer, PLZ, Ort – ein Postfach reicht nicht
Vertretungsberechtigte Bei GmbH, UG, AG, Verein: Geschäftsführer bzw. Vorstand mit Namen
Schnelle Kontaktaufnahme E-Mail-Adresse und ein zweiter direkter Weg, etwa Telefonnummer oder Kontaktformular
Registereintrag Register (Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Genossenschaftsregister), Registergericht und Nummer – falls vorhanden
Umsatzsteuer-ID Falls vorhanden; alternativ die Wirtschafts-Identifikationsnummer
Aufsichtsbehörde Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
Berufsrechtliche Angaben Bei reglementierten Berufen: Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung, berufsrechtliche Regelungen

Wichtig: Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum. Sie ist vertraulich und kein Pflichtbestandteil.

Sonderfälle

Handwerksbetriebe

Für zulassungspflichtige Handwerke gelten die berufsrechtlichen Angaben: Nennen Sie die zuständige Handwerkskammer, die Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde. Ein Verweis auf die Handwerksordnung samt Fundstelle ist üblich. Mehr rund um die Website Ihres Betriebs lesen Sie auf unserer Seite Website für Handwerker.

Vereine

Der Verein selbst ist Anbieter. Ins Impressum gehören der Vereinsname mit dem Zusatz „e. V.“, die Anschrift, der vertretungsberechtigte Vorstand, das Vereinsregister mit Registergericht und Nummer sowie die Kontaktdaten. Ausführliches zur Vereins-Website finden Sie unter Website für Vereine.

GmbH und UG

Neben Firma und Rechtsform müssen alle Geschäftsführer namentlich genannt werden, dazu Handelsregister und Registernummer. Bei der UG muss der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ vollständig stehen.

Redaktionelle Inhalte

Wer journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht – etwa einen Blog mit regelmäßigen Fachartikeln oder Nachrichten –, muss zusätzlich einen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag mit Name und Anschrift benennen.

Wo muss das Impressum stehen?

Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. In der Praxis heißt das:

  • Ein eindeutig benannter Link, etwa „Impressum“, von jeder Seite aus erreichbar, meist im Footer
  • Höchstens zwei Klicks bis zu den Angaben
  • Kein Verstecken hinter unklaren Begriffen wie „Info“ oder „Rechtliches“ ohne weiteren Hinweis
  • Auch in der mobilen Ansicht sichtbar
  • Auch auf Social-Media-Profilen, die geschäftlich genutzt werden, muss ein Impressum erreichbar sein, meist per Link auf die Website

Häufige Fehler

  • Postfach statt Straße: Die Anschrift muss ladungsfähig sein.
  • Nur ein Kontaktweg: Eine E-Mail-Adresse allein reicht nicht; es braucht einen zweiten schnellen Weg.
  • Vergessene Vertretungsberechtigte: Besonders häufig bei GmbHs mit mehreren Geschäftsführern und bei Vereinen.
  • Veraltete Angaben: Umzug, neue Geschäftsführung, neue Telefonnummer – das Impressum wird oft vergessen.
  • Überholte Pflichtlinks: Viele Impressen verweisen noch auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Die EU hat sie im Juli 2025 eingestellt, damit ist auch die Pflicht zum Link entfallen. Davon unabhängig gilt weiter: Wer Verträge mit Verbrauchern schließt und mehr als zehn Beschäftigte hat, muss angeben, ob er an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.
  • Impressum als Bild: Angaben müssen als Text vorliegen, damit sie kopiert und von Hilfsprogrammen vorgelesen werden können.

Impressum und Datenschutzerklärung – zwei verschiedene Dinge

Das Impressum sagt, wer hinter der Website steht. Die Datenschutzerklärung erklärt, welche Daten die Website verarbeitet und warum. Beide sind Pflicht, beide gehören auf eigene, klar benannte Seiten. Was Sie beim Datenschutz prüfen sollten, zeigt unser DSGVO-Website-Check.

Häufige Fragen

Darf ich einen Impressum-Generator nutzen?

Ja, Generatoren sind ein guter Startpunkt. Prüfen Sie das Ergebnis aber, denn Sonderfälle wie Kammerangaben oder mehrere Geschäftsführer werden nicht immer korrekt abgefragt.

Muss meine private Adresse ins Impressum, wenn ich von zu Hause arbeite?

Wenn das Ihre einzige ladungsfähige Anschrift ist, ja. Eine Alternative können Geschäftsadressen oder Anschriften von Dienstleistern sein, über die Sie zuverlässig erreichbar sind – ob das im Einzelfall genügt, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

Was passiert bei einem fehlerhaften Impressum?

Mitbewerber können abmahnen, was schnell Kosten verursacht. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden. Beides lässt sich mit einem sorgfältig gepflegten Impressum vermeiden.

Fazit: Fünf Minuten Pflege, die sich lohnen

Ein korrektes Impressum ist kein großer Aufwand: die richtigen Angaben, an der richtigen Stelle, regelmäßig aktualisiert. Prüfen Sie es am besten jedes Mal, wenn sich in Ihrem Betrieb etwas ändert.

Bei mattschach gehören ein sauber aufgebautes Impressum und eine passende Datenschutzerklärung zu jeder Website, die wir bauen. Rechtsberatung leisten wir nicht, sorgen aber für eine datenschutzfreundliche Technik, die sich einfach erklären lässt. Schreiben Sie uns, wenn Sie Ihre Website auf den Prüfstand stellen möchten.