Seit Ende Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und seitdem fragen sich viele Unternehmer: Trifft es mich? Muss ich meine Website umbauen? Und was genau ist überhaupt zu tun?

Dieser Artikel geht die Fragen in der Reihenfolge an, in der sie sich stellen: was das Gesetz bezweckt, wer betroffen ist – und dann das Herzstück: eine Checkliste mit konkreten, prüfbaren Punkten für Ihre Website. Vorab ehrlich: Wir sind Agentur, keine Kanzlei. Wir setzen Barrierefreiheit technisch um – welche rechtlichen Pflichten genau für Ihr Unternehmen gelten, muss eine fachlich qualifizierte Stelle beantworten.

Worum es im BFSG geht

Das Gesetz verfolgt ein simples Ziel: Digitale Angebote sollen für alle Menschen nutzbar sein – auch für die, die eine Website anders wahrnehmen oder bedienen als der Durchschnitt. Das beginnt beim Sehen (Was, wenn ich ein Bild nicht erkennen kann?), geht übers Hören (Was, wenn ein Video keine Untertitel hat?) und endet bei der Bedienung (Was, wenn ich keine Maus benutzen kann?).

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema. Wer schlechter sieht, wer vorübergehend einen Arm im Gips hat, wer im Sonnenlicht auf dem Handy liest oder schlicht keine Geduld für winzige graue Buttons hat – all diese Menschen erreichen Sie mit einer barrierefreien Website besser. Es geht also nicht um Pflichterfüllung, sondern um Besucher, die bleiben, statt aufzugeben.

Im Fokus des Gesetzes stehen vor allem Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte online an Verbraucher richten – also das klassische B2C-Geschäft: der Onlineshop, das Online-Buchungsformular, die Website mit verbindlichen Angeboten an Privatkunden. Wer nur unter Unternehmen auftritt oder rein informativ online ist, ist damit typischerweise weniger im Visier – „typischerweise” ist hier bewusst vorsichtig formuliert, mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Wer ist betroffen – und wer nicht

Die grobe Richtung: Je stärker Ihr Angebot online ist und Verbraucherkontakt hat, desto eher sind Sie Adressat des Gesetzes. Das lässt sich aber nicht seriös als Ja/Nein-Regel auf einen Blogartikel schreiben.

Eine Rolle spielt zum Beispiel die Unternehmensgröße: Das Gesetz sieht Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor – gemeint sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, beide Grenzen zusammen. In der Praxis wirft diese Schwelle allerdings Fragen auf – zählen Teilzeitkräfte voll, welcher Umsatz zählt genau –, und ob die Ausnahme in Ihrem Fall greift, lässt sich pauschal nicht sagen.

Deshalb unsere klare Empfehlung, zweigeteilt:

  1. Ob Sie betroffen sind und welche Pflichten gelten, lassen Sie im Zweifel rechtlich prüfen. Das ist eine Frage für eine fachlich qualifizierte Stelle, nicht für Ihre Agentur und erst recht nicht für einen Blogartikel.
  2. Was technisch zu tun ist, wenn Sie es umsetzen wollen – das ist unsere Welt. Und davon handelt der Rest dieses Artikels.

Übrigens: Selbst wer nicht betroffen ist, fährt mit einer barrierefreien Website besser – die Checkliste unten ist in jedem Fall eine Investition in Ihre Besucher.

Checkliste: Barrierefreiheit auf Ihrer Website

Jetzt zum praktischen Teil: 14 Punkte, bewusst so formuliert, dass Sie sie selbst prüfen können – ohne Werkzeuge, ohne Vorwissen. Jeder nicht erfüllte Punkt ist ein konkreter Auftrag für den nächsten Website-Schritt.

Bedienung

  • Nur mit Tastatur bedienbar: Legen Sie die Maus beiseite und durchfahren Sie Ihre Website nur mit der Tab-Taste. Jede Funktion – Menü, Formulare, Buttons – muss erreichbar und bedienbar sein, in einer Reihenfolge, die logisch erscheint.
  • Sichtbarer Fokus: Beim Durchtabben muss immer klar erkennbar sein, wo Sie sich befinden. Ein nicht markiertes aktives Element verliert Tastatur-Nutzer an dieser Stelle.
  • Ausreichend große Klickziele: Buttons und Links müssen groß genug sein, um sie auf dem Handy mit dem Finger sicher zu treffen. Winzige Icons direkt nebeneinander sind eine Zumutung – für alle.
  • Kein Flackern: Inhalte, die stark blinken oder flackern, können Menschen mit bestimmten Formen von Epilepsie gefährlich werden. Solche Effekte haben auf einer seriösen Website nichts verloren.

Sehen und Lesen

  • Ausreichende Kontraste: Prüfen Sie kritisch, ob Ihr Text deutlich vom Hintergrund abhebt – gerade Grautöne auf Grau, Feinschrift auf Bildern und helle Buttons sind häufige Schwachstellen.
  • Schriftgrößen und Zoom: Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Alles muss lesbar bleiben, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder auseinanderfallen.
  • Informationen nie nur über Farbe: „Die grün markierten Felder ausfüllen” funktioniert nur für Menschen, die Grün erkennen. Kombinieren Sie Farbe immer mit Text oder Form – zum Beispiel Icons, Beschriftungen, Umrandungen.

Verstehen

  • Klare Sprache: Kurze Sätze, erklärende Worte statt unnötiger Fachbegriffe, verständliche Fehlermeldungen statt Codes. Was für Eingeweihte klar ist, sollte es für alle sein.
  • Sprechende Links: Verlinken Sie „Preise ansehen” oder „Angebot anfordern” – niemals „hier klicken”. Screenreader-Nutzer springen von Link zu Link und müssen allein aus dem Linktext verstehen, wohin er führt.
  • Formulare mit echten Beschriftungen: Jedes Formularfeld braucht ein sichtbares Label – ein Platzhaltertext, der beim Eintippen verschwindet, reicht nicht. Und wenn etwas schiefgeht, muss die Fehlermeldung sagen, was zu tun ist.

Inhalte und Technik

  • Alternativtexte für Bilder: Informative Bilder brauchen eine kurze Textbeschreibung (das Alt-Attribut). Rein dekorative Bilder dürfen ohne Beschreibung bleiben – ein fehlender Text bei informativen Bildern ist ein echter Fehler.
  • Untertitel und Transkripte: Videos brauchen Untertitel, Audio-Inhalte eine Textfassung. Ohne das sind Inhalte für gehörlose und schwerhörige Menschen schlicht nicht vorhanden.
  • Sprache im HTML-Tag: Im Quellcode Ihrer Seite muss die Sprache hinterlegt sein (lang=“de”). So wissen assistive Technologien, wie sie Ihren Inhalt aussprechen.
  • Geordnete Überschriften und barrierefreie PDFs: Eine Überschrift pro Seite als Hauptüberschrift, darunter eine Hierarchie ohne Sprünge. Und: PDFs sind häufig die größte Barriere überhaupt – wo immer möglich, Inhalte als normale HTML-Seite anbieten.

Diese Liste deckt die wichtigsten Punkte ab, die wir in der Praxis sehen – sie ersetzt keine vollständige Prüfung auf Konformität mit dem Gesetz. Für den ersten BFSG-Check Ihrer Website ist sie ein guter Startpunkt.

Was das mit SEO zu tun hat

Hier kommt die gute Nachricht für alle, die Barrierefreiheit zunächst als Pflichtübung sehen: Die meisten Punkte oben sind auch SEO. Ein Blick auf die Überschneidungen:

  • Alternativtexte helfen Menschen mit Screenreader – und Suchmaschinen, zu verstehen, was auf einem Bild zu sehen ist.
  • Klare Überschriften-Struktur macht Seiten für Menschen erfassbar – und für Suchmaschinen auswertbar.
  • Sprechende Links zeigen Besuchern das Ziel – und geben Suchmaschinen Kontext.
  • Sauberer, verständlicher Text hält Besucher auf der Seite – und genau dieses Verhalten wirkt sich wiederum positiv auf Rankings aus.

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung sind im Kern dieselbe Haltung: Inhalte so aufbereiten, dass möglichst viele – Menschen wie Maschinen – sie verstehen und nutzen können. Wie wir Struktur, Metadaten und Inhalte Ihrer Website in Form bringen, beschreiben wir bei unseren OnPage-SEO-Leistungen.

Die technische Umsetzung all dieser Punkte – von Kontrasten über Tastatur-Bedienung bis zu sauberem HTML – ist genau das, was wir unter Barrierefreiheit als Leistung anbieten.

Häufige Fragen zum BFSG

Bin ich als Kleinstunternehmen vom BFSG betroffen?

Das Gesetz sieht für Kleinstunternehmen Ausnahmen vor – gemeint sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, beide Grenzen zusammen. Ob die Ausnahme in Ihrem Fall greift und was im Detail für Sie gilt, lässt sich pauschal nicht beantworten: Lassen Sie Ihre Situation im Zweifel rechtlich prüfen. Was wir übernehmen können, ist die technische Umsetzung – unabhängig davon, ob Sie dazu verpflichtet sind oder es aus Überzeugung tun.

Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?

Das Gesetz sieht Bußgelder vor. Wie hoch die im Einzelfall ausfallen und welche Folgen sonst drohen, hängt von vielen Faktoren ab – das zu bewerten ist Rechtsberatung, und die leisten wir bewusst nicht. Was wir sagen können: Die technische Umsetzung ist überschaubarer, als viele befürchten – die Checkliste oben ist der beste Einstieg.

Gilt das BFSG auch für alte Websites?

Das Gesetz richtet sich auf das Angebot, das heute online ist – nicht auf das Baujahr der Website. Ein alter Auftritt ist also kein Freibrief. Wer eine betagte Website hat, sollte sie ohnehin überdenken: Veraltete Technik, schlechte Ladezeiten und eine fehlende Mobile-Darstellung kommen häufig dazu. Der sinnvollste Weg ist dann oft ein Website-Relaunch, bei dem Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird.

Wie teuer ist es, Barrierefreiheit nachzurüsten?

Das hängt vom Ist-Zustand ab. Einfache Punkte – Kontraste nachschärfen, fehlende Alt-Texte ergänzen, Formular-Labels nachrüsten – sind überschaubar. Strukturelle Themen wie Tastatur-Bedienung oder eine verwachsene Überschriften-Hierarchie bedeuten mehr Aufwand, vor allem in alten, gewachsenen Codebasen. Die Faustregel: Im Neubau ist Barrierefreiheit deutlich günstiger als im Nachrüsten, weil sie direkt richtig gebaut wird. Wenn Sie ohnehin einen Relaunch planen, denken Sie Barrierefreiheit also von Anfang an mit – nicht als Anbaulösung am Ende.

Fazit: Erst prüfen, dann planbar umsetzen

Das BFSG wirkt auf viele erst mal bedrohlich. Die eigentliche Arbeit – die Checkliste oben – ist konkret, prüfbar und in planbaren Schritten umsetzbar. Rechtlich klären Sie die Betroffenheit im Zweifel mit einer fachlich qualifizierten Stelle; technisch begleiten wir Sie durch die Umsetzung – Schritt für Schritt, jeder mit Festpreis.

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Website steht: Schreiben Sie uns. Wir sehen uns Ihre Seite an und sagen Ihnen ehrlich, welche Punkte der Checkliste erfüllt sind – und was der erste sinnvolle Schritt wäre.